Zentrales Vollstreckungsgericht
Das zentrale Vollstreckungsgericht ist ein Amtsgericht des jeweiligen Bundeslandes, welches das Vermögensverzeichnis nach §802k ZPO verwaltet. Dabei wird auch das Schuldnerverzeichnis nach §882b ZPO durch das zentrale Vollstreckungsgericht der Länder geführt. Diese Datenbank ist jedoch mit den anderen Bundesländern verknüpft, um ein länderübergreifendes Schuldnerverzeichnis zu ermöglichen.
Das zentrale Vollstreckungsgericht ist dabei eine Neuheit im deutschen Gerichtswesen. Mit dem Gesetzt zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29. Juli 2009 begründet, wurden diese Instanzen zum 1. Januar 2013 eingerichtet. Eine Besonderheit der jeweiligen Instanzen oder Gerichte ist jedoch, dass ihre Tätigkeiten als örtliche Vollstreckungsgerichte weiterhin existent sind und diese Gerichte lediglich einen erweiterten Aufgabenumfang erhalten haben.
Vermögensverzeichnis
Das Vermögensverzeichnis soll auf Landesebene Aufschluss über die Vermögensgegenstände von Schuldnern geben. Dabei sollen diese elektronisch aufbewahrt werden. Dieses Verzeichnis wird dabei vom Gerichtsvollzieher nach den Angaben des Schuldners erstellt. Das Verzeichnis wird nach Ablauf von zwei Jahren oder nach der Begleichung der Schulden gelöscht. Das Vermögensverzeichnis wird durch die Vermögensverzeichnisverordnung vom 26. Juli 2012 geregelt.
Schuldnerverzeichnis
Neben dem Vermögensverzeichnis wird durch die Vollstreckungsgerichte auch das Schuldnerverzeichnis gepflegt. Dabei ist der Unterschied zum Vermögensverzeichnis die länderübergreifende Vernetzung. Innerhalb des Registers werden die Daten der Schuldner sowie die weiteren Daten zur Natur der Schulden und der rechtlichen Bewertung dazu gemacht.
Zuständigkeiten
Die folgenden Gerichte sind in den jeweiligen Bundesländern zuständig:
- Baden-Württemberg: Amtsgericht Karlsruhe
- Bayern: Amtsgericht Hof
- Berlin: Amtsgericht Mitte
- Brandenburg: Amtsgericht Nauen
- Bremen: Amtsgericht Bremerhaven
- Hamburg: Amtsgericht Hamburg
- Essen: Amtsgericht Hünfeld
- Mecklenburg-Vorpommern: Amtsgericht Neubrandenburg
- Niedersachsen: Amtsgericht Goslar
- Nordrhein-Westfalen: Amtsgericht Hagen
- Rheinland-Pfalz: Amtsgericht Kaiserslautern
- Saarland: Amtsgericht Saarbrücken
- Sachsen: Amtsgericht Zwickau
- Sachsen-Anhalt: Amtsgericht Dessau-Roßlau
- Schleswig-Holstein: Amtsgericht Schleswig
- Thüringen: Amtsgericht Meiningen
Beantragung eines Vollstreckungbescheids
Offene Geldbeträge beziehungsweise offene Forderungen sind für alle Beteiligten wenig erfreulich. Aus Sicht der Gläubiger (beispielsweise Lieferanten, Verkäufer, Diensteanbieter oder auch Handwerker) können monetäre Außenstände existenzbedrohend sein. Den Gläubigern steht dann die Möglichkeit zu, einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen, nach dessen Erhalt — durch Zuspruch eines Vollstreckunggerichts — die Rechnungssteller das Recht haben, die Forderungen durch Pfändung einzutreiben.
Spezialisierte Dienstleister
Die Beantragung eines Vollstreckungbescheids kann auch durch Dienstleister ausgeführt werden, die sich zum Beispiel auf Leistungen im Rechnungs- und Forderungsmanagement spezialisiert haben. Das Leistungsspektrum der Faircollect GmbH beinhaltet für Faircollects Klein- und Großkunden unter anderem die Beantragung des Vollstreckungbescheids. Auch zu Fragen bezüglich Mahn- und Klageverfahren, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Adressermittlung oder auch Schuldnerauskunft berät Faircollect umfassend und kann entsprechende Dienstleistungen anbieten.
Weiterführende Informationen:
Faircollect GmbH gelistet bei competence-site
Faircollect im DienstleisterVerzeichnis
Wie geht Inkasso — Faircollect Blogbeitrag
Faircollect GmbH Forderungsmanagement Artikel auf ISSUU
Mahnung und Mahnschreiben Blogartikel
DAS MANAGERBLATT: Mit künstlicher Intelligenz zum individuellen Inkasso