Schuldnerverzeichnis
Das Schuldnerverzeichnis ist eine am Zentralen Vollstreckungsgericht geführte Datenbank mit Angaben über alle Schuldner gemäß § 882b ZPO. Eintragungen in diese Register können dabei durch Gerichtsvollzieher gemäß § 882c ZPO oder von den Vollstreckungsbehörden nach § 284 der Abgabenverordnung als auch vom Insolvenzgericht nach § 26 Abschnitt 2 oder auch § 303 der InsO angeordnet werden.
Durch das Schuldnerverzeichnis soll der Geschäftsverkehr vor nicht kreditwürdigen Personen geschützt werden.
Wann wird eine Eintragung in das Schuldnerverzeichnis angeordnet?
Eine Eintragung kann angeordnet werden, wenn der Schuldner nicht innerhalb von einem Monat nach Abgabe der Vermögensauskunft die Forderungen des Gläubigers beziehungsweise seiner Gläubiger vollständig nachweist. Hierbei gilt auch die Ratenzahlung nach § 802b ZPO als Nachweis. Die Entscheidung der Eintragung gilt dabei als gebundene Maßnahme an diese Fälle.
Ist der Schuldner seiner Pflicht über die Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen oder zeigt sich nach Abgabe der Vermögensauskunft, dass eine Befriedigung der Ansprüche des Gläubigers nicht möglich ist, ist eine Eintragung ins Schuldnerverzeichnis wahrscheinlich.
Auch die Ablehnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse kann eine Voraussetzung für einen Eintrag bedeuten.
Welche Daten stehen im Schuldnerverzeichnis?
Der Inhalt des Schuldnerverzeichnisses wird nach § 882b Abschnitt 2 und 3 ZPO geregelt. Dabei enthält das Register die persönlichen Daten des Schuldners:
· Name, Vorname
· Geburtsdatum und Geburtsort
· Aktueller Wohnsitz
Darüber hinaus werden auch die Rechtsgrundlagen der offenen Forderungen aufgeführt sowie das Datum und der Grund der Eintragung.
Die Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis können angefordert werden, dann, wenn folgende Gründe vorliegen:
- für Zwecke einer Zwangsvollstreckung
- um gesetzlichen Pflichten zur Prüfung der wirtschaftlichen Zuverlässigkeit zu entsprechen
- um Voraussetzungen für die Gewährung von öffentlichen Leistungen zu prüfen
- um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden, die daraus entstehen können, dass Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen
- zur Verfolgung von Straftaten, sofern erforderlich
- zur Selbstauskunft
Schuldnerauskunft oft ein Service von Inkassodienstleistern
Mit der Einholung der Schuldnerauskunft lässt sich ein Überblick über die Fakten und über die Vermögensverhältnisse des Schuldners verschaffen. Dienstleistungen im Zusammenhang mit Forderungsmanagement oder Inkassotätigkeiten beinhalten oft auch die Schuldnerauskunft für eine ganzheitliche Betreuung der Gläubiger. Darüber hinaus verstehen sie sich als Vermittler beider Parteien (Schuldner und Gläubiger), damit die Interessen aller Beteiligten gewahrt wird.
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